Kostenübernahme

Der Rechtsanspruch auf eine heilpädagogische Förderung wird durch das SGB IX (Rehabilation und Teilhabe behinderter Menschen), das SGB VIII (Kinder – und Jugendhilfegesetz) sowie das SGB XII bestimmt. Die heilpädagogische Förderung wird nach Antragstellung und Begutachtung durch den jeweiligen Kostenträger bewilligt und vergütet. Die heilpädagogische Förderung ist eine gesetzliche Leistung des Staates und somit kostenfrei für die Eltern.



 



Selbstverständnis



„Der Mensch ist als Beziehungswesen zu verstehen, als Teil von Beziehungssystemen, mit denen er im Austausch steht und deren Entwicklungsprozesse sich gegenseitig bedingen.“
(Hegemann, Simmen, 1990)

Ganzheitliche Betrachtungsweise der Persönlichkeit

Systemische Sichtweise der Entwicklungsbedingungen und Entwicklungsauffälligkeiten

Personenzentrierter Ansatz

Wir entwickeln hieraus unsere Handlungskompetenz und unser Methodenverständnis, arbeiten situativ, Handlungs- und Beziehungsorientiert.