Arbeitsweise
Die heilpädagogische Förderung orientiert sich am jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes. Sie knüpft mit ihren Spiel- und Situationsgestaltungen an bestehende Fähigkeiten und Möglichkeiten des Kindes an und entwickelt zusammen mit ihm und der Familie neue Handlungs- und Erfahrungsräume.
Im Rahmen der heilpädagogischen Diagnostik stehen für die heilpädagogische Fachkraft die gezielte Beobachtung des jeweiligen Entwicklungsstandes des Kindes (Motorik, Sprache, Kognition, emotionaler / sozialer Bereich), seiner Entwicklungskräfte und die Überprüfung mittels Entwicklungs- und Förderdiagnostik im Vordergrund. Als pädagogisches diagnostisches Inventar stehen nachfolgende standardisierte Testverfahren zur Verfügung:

- Münchner funktionelle Entwicklungsdiagnostik für das erste, zweite und dritte Lebensjahr
- ET 6-6
- Wiener Entwicklungstest (WET)
- SON (nonverbaler Intelligenztest)
- KTK (Körperkoordinationstest für Kinder)
- LOS KF 18 / 5 – 13 Jahren
- Frostigs Test der visuellen Wahrnehmung (FEW 2)
- BISC (Bielefelder Screening zu Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten)
- Handdominaz Test
- etc.
Ablauf
eines heilpädagogischen Förderprozesses
Die Förderung kann ambulant in den Räumen der Heilpädagogischen Praxis „Mobile“ oder als mobile Maßnahme in der elterlichen Wohnung, Kindergarten, Schule etc. durchgeführt werden.
Inhalte und Methoden Heilpädagogischer Intervention
Jedes Kind hat einen individuell an seinen Stärken, Bedürfnissen und Wünsche orientierten Förderplan. Entsprechend der individuellen Zielsetzung werden personenzentrierte Methoden ausgewählt.
Methodische Ansätze sind:
- Sensomotorische Wahrnehmungsförderung/ Sensorische Integration
- Auditive, visuelle, taktile, kinästhetische Wahrnehmungsförderung
- Psychomotorische Förderung
- Förderung der Fein- und Grobmotorik
- Heilpädagogische Spielförderung
- Heilpädagogische Übungsbehandlung
- Sprachanbahnung und Sprachförderung
- Personenzentrierte Beratung
- Basale Stimulation
- Kognitive, konstruktive und kreative Förderung durch
- Heilpädagogisches Werken
- Etc.

In jedem Fall ist es uns dabei wichtig den Eltern einen Einblick in die heilpädagogische Förderung zu gewähren um so einen Transfer von entwicklungsfördernden Elementen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist es den Eltern möglich, während der heilpädagogischen Förderung anwesend zu sein.
Zusätzlich findet vor und nach jeder Förderstunde ein Austausch mit den Eltern statt, in welchem die aktuelle Entwicklung oder sonstige Neuigkeiten angesprochen werden.
In den regelmäßigen ausführlichen Elterngesprächen wird der Förderverlauf dargestellt und die weitere pädagogische Zielsetzung abgestimmt und wenn nötig innerfamiliäre Themen angesprochen.
Grundsätzlich sind die Transparenz unserer heilpädagogischen Arbeit und die Kooperation mit dem sozialen sowie medizinisch-
therapeutischen Umfeld des Kindes ein unerlässlicher Bestandteil einer erfolgsorientierten heilpädagogischen Förderung
Ziele
Die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit
Die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu weitestgehender Selbständigkeit und Autonomie ist das Ziel der Förderung. Die heilpädagogische Förderung sieht das Kind immer im Zusammenhang mit seiner Familie und seiner Lebenswelt.
Wir beraten und unterstützen die Eltern individuell und geben ihnen Entscheidungshilfen bei der Erziehung und der ganzheitlichen Entwicklungsförderung ihres Kindes.
Kostenübernahme
der Fördermaßnahme
Der Rechtsanspruch auf eine heilpädagogische Förderung wird durch das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), das SGB VIII (Kinder – und Jugendhilfegesetz) sowie das SGB XII bestimmt. Die heilpädagogische Förderung wird nach Antragstellung und Begutachtung durch die jeweilige Kommune bei entsprechendem Bedarf bewilligt und bezahlt. Die heilpädagogische Förderung ist eine gesetzliche Sozialleistung des Staates und somit kostenfrei für die Eltern.
